1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen der 11bytes GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Dressler, Auberlenstraße 13, 70736 Fellbach (im Folgenden: „11bytes“), und ihren Kunden. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen.
- Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn 11bytes ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
- Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Die 11bytes schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet der 11bytes die Zahlung der Vergütung.
- Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.
2Vertragsschluss, Vertragsumfang und Ausführung des Auftrags
- Sofern nicht anders gekennzeichnet, z. B. mit einer verbindlichen Annahmefrist, sind Angebote und telefonische Auskünfte von 11bytes unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels schriftlicher Erklärungen zustande.
- Der Leistungsumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag der 11bytes bestimmt. Der Auftrag wird von der 11bytes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
- Die 11bytes behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o. ä.) erforderlich sind, erfolgt eine Beauftragung ausschließlich durch den Kunden. Dem Kunden steht es frei, sich von der 11bytes geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten. Eine rechtliche Beratung übernimmt die 11bytes in keinem Fall. Ggf. erstellte Inhalte sind stets durch den Kunden selbst rechtlich zu überprüfen. Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten obliegt allein dem Kunden.
- Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
3 Liefer-/Leistungsfrist und Liefer-/Leistungstermine
- Eine Frist beginnt – bzw. ein Termin wird erst verbindlich – mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- Die Liefer-/Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefer-/Leistungsgegenstand die 11bytes verlassen hat.
- Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der 11bytes liegen, z. B. Betriebsstörungen – insbesondere bei Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen – soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/Leistungsgegenstand von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.
- Für Liefer-/Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann die 11bytes nicht haftbar gemacht werden.
- Teillieferungen/-leistungen sind innerhalb der von der 11bytes angegebenen Liefer-/Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.
4 Leistungsumfang und Vergütung
- Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung der 11bytes bestimmt. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen der 11bytes durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Installations- und Konfigurationsleistungen sind, soweit nicht explizit vereinbart, nicht vom Leistungsumfang umfasst.
- Der 11bytes ist es gestattet, Schutzrechte für die durchgeführte Leistung anzumelden. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht jedoch keine grundsätzliche Pflicht zur Anmeldung gegenüber dem Kunden. Auch wenn die Leistungen der 11bytes nicht schutzfähig oder auch eintragungsfähig sind, gelten sie als vertragsmäßig ausgeführt.
- Bei vereinbarten Dienstleistungen wird kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, insbesondere, wenn Auftragsinhalt die Bereitstellung von externen Dienstleistern und die Erbringung damit verbundener Nebenleistungen ist.
- Die 11bytes behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.
- Ist 11bytes zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die 11bytes keinen Einfluss hat, haftet 11bytes nicht, wenn es in diesem Rahmen zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommt, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von 11bytes haben, insbesondere Störungen des Internets, Wartungsarbeiten, Aktualisierungen/Updates der Server oder der laufenden Software oder durch höhere Gewalt.
- Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet 11bytes eine Verfügbarkeit ihrer über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 99,0 % im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im Wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände:
- Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die 11bytes keinen Einfluss hat
- Unterbrechungen durch höhere Gewalt
- kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z. B. durch Updates)
- Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führen die Drittanbieter regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfälle der Leistungen verbunden sind, wird der Drittanbieter diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen.
- Insoweit vertraglich vereinbart, werden regelmäßig Software-Updates eingespielt. Hierdurch kann sich der Umfang und die Ausgestaltung der von 11bytes erbrachten Leistungen ändern. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch auch Änderungen an vom Kunden hinterlegten Inhalten bzw. vom Kunden installierten Anwendungen erforderlich werden. Soweit möglich, wird 11bytes den Kunden hierauf zuvor hinweisen. Sollte eine solche System-Aktualisierung für den Kunden unzumutbare Änderungen erforderlich machen, kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen.
5 Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarte Vergütung und das Entgelt für Nebenleistungen wird grundsätzlich durch die 11bytes nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und ist ab diesem Zeitpunkt fällig, sofern kein anderer Zahlungszeitpunkt schriftlich bestimmt ist.
- Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, hat die Begleichung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.
- Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die 11bytes eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der 11bytes aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der 11bytes nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
- Kommt es durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, zu Verzögerungen durch die 11bytes, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen als wären die Leistungen durch die 11bytes vertragsgemäß ausgeführt worden.
- Bei Zahlungsverzug durch den Kunden kann 11bytes den entsprechenden Dienst sperren. Eine Sperrung führt in einem solchen Fall nicht zum Fortfall der Zahlungsverpflichtung des Kunden. 11bytes kann im Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von EUR 20,00 zzgl. MwSt. abhängig machen.
- 11bytes kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von EUR 10,00 zzgl. MwSt. geltend machen.
6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen der 11bytes einen Projektleiter. Dieser steht der 11bytes während der gesamten Projektdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit.
- Der Kunde unterstützt die 11bytes bei der Projekterfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Zurverfügungstellung sämtlicher Materialien, Zugänge usw. soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche essenzielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen. Zudem sind alle Feedback- und Abnahmetermine laut Projektplanung einzuhalten.
- Der Kunde übersendet der 11bytes alle für die Projektrealisierung erforderlichen Materialien auf schnellstem Weg. 11bytes präferiert die Zurverfügungstellung in digitaler Form. Der Kunde versichert an sämtlichen Materialen die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu halten.
- Der Kunde ermöglicht der 11bytes die Installation technischer Einrichtungen (Hardware/Software), wenn und soweit dies für die Nutzung der Leistungen von 11bytes erforderlich ist und die Installationen nicht vereinbarungsgemäß durch den Kunden selbst vorgenommen werden.
- Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von der 11bytes schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der zu erwartenden Mitwirkung. Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und daraus Leerlaufzeiten bei der 11bytes resultieren, wird pro Tag Wartezeit eine pauschale Vergütung in Höhe der vereinbarten Tagessätze in Rechnung gestellt.
- Die pauschale Vergütung für eine Wartezeit fällt ebenfalls an, falls übermittelte Informationen durch den Kunden nicht der Richtigkeit entsprechen und somit Verzögerungen entstehen. Bei zusätzlich notwendigen Arbeiten, welche aus falsch übermittelten Informationen resultieren, wird entsprechend der vereinbarten Stundensätze abgerechnet.
- Weitere Mitwirkungspflichten können sich in dem Arbeitsprozess entwickeln und werden zwischen dem Kunden und der 11bytes abgestimmt sowie dokumentiert.
7 Abnahme und Annahme der Leistung
- Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von sieben Tagen nach Zugang abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird die 11bytes diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefergegenstand zur erneuten Abnahme vorbringen. Satz 1 und Satz 2 gelten ebenso bei ggf. vereinbarten Zwischenabnahmen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den Leistungsgegenstand nutzt oder bezahlt.
- Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor. Bei erfolgten Zwischenabnahmen ist der Kunde zudem verpflichtet, etwaigen Mehraufwand der 11bytes zu vergüten, insoweit Änderungen durchgeführt werden müssen, die auf Fehlern beruhen, die bei der Zwischenabnahme durch den Kunden hätten erkannt werden müssen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand innerhalb von sieben Tagen anzunehmen, wenn er nicht unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist. Der Gefahrenübergang erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Bleibt der Kunde mit Annahme des Leistungsgegenstandes länger als sieben Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist die 11bytes nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
8 Urheberrechtliche Nutzungsrechte/ Leistungsschutzrechte
- Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für den jeweiligen Verwendungszweck die nicht ausschließlichen erforderlichen Nutzungsrechte der von der 11bytes angefertigten Arbeiten für die Laufzeit des Vertrages oder zumindest für 12 Monate nach Abnahme. Die Nutzungsrechte sind örtlich unbegrenzt. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von der 11bytes angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten der 11bytes, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung der 11bytes einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, von Teilen des Werkes der 11bytes oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.
- Die Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) von Werken, die nicht durch die 11bytes erstellt wurden, oder Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) werden durch die 11bytes, soweit erforderlich, im Namen und für Rechnung des Kunden eingeholt, insoweit diese von der 11bytes selbst in die Leistungen eingebracht werden. Dies erfolgt in dem Umfang, der für die vereinbarten Arbeiten zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlich ist. Insoweit andere Werke von dem Kunden der 11bytes zur Auftragsdurchführung übergeben werden, sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) oder Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) von dem Kunden einzuholen.
- Der Kunde hat die Kontrollpflicht, dass alle notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32 a UrhG, beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG, gehen zu Lasten des Kunden.
- Die 11bytes behält sich vor, die von ihr erstellten Arbeiten zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. Die 11bytes ist berechtigt, diese Befugnis auf Dritte zu übertragen.
- Jegliche Nutzungsrechte für Entwürfe und Arbeiten, die vom Kunden abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben bei der 11bytes. Dies gilt auch für Leistungen der 11bytes, die nicht von besonderen Schutzrechten erfasst werden.
9 Eigentumsvorbehalt / Vorbehalt von Nutzungsrechten
- Die 11bytes behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte der Leistung bis zur Zahlung vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die 11bytes nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehaltes der Nutzungsrechte sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch die 11bytes ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern das nicht von der 11bytes ausdrücklich erklärt wird.
- Der Kunde kann die Leistung weiterveräußern. Im Zuge solcher Weiterveräußerung werden zum jeweiligen Zeitpunkt alle aus diesen Weiterveräußerungen entstandenen Forderungen, in Höhe der zwischen 11bytes und Kunden vereinbarten Vergütung inklusive Mehrwertsteuer, an die 11bytes abgetreten. Eine Be-, Ver- oder Weiterverarbeitung der Leistungsgegenstände durch den Kunden hat keine Wirkung auf diese Abtretung. Das Recht zur Einziehung dieser Forderung haben der Kunde sowie die 11bytes gleichermaßen. Die 11bytes verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Sollte dies jedoch der Fall sein, hat der Kunde die Abtretung der Forderung den Dritten bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die der Abtretung nötigen Unterlagen der 11bytes auszuhändigen.
- Werden die Leistungsgegenstände mit anderen, die nicht im Eigentum/Nutzungsrecht der 11bytes stehen, untrennbar vermischt, so erwirbt die 11bytes das Miteigentum an der neuen Sache um das Verhältnis des Wertes der Leistungsgegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für die 11bytes.
- Der Kunde darf die Leistungsgegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde der 11bytes unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der 11bytes erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum/ die Nutzungsrechte der 11bytes hinzuweisen.
10 Gewährleistung, Haftung
- Mängelgewährleistungsansprüche kann der Kunde im Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme des Leistungsgegenstandes geltend machen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die 11bytes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
- Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die 11bytes nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
- Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.
- § 10 Abs. 2-5 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der 11bytes.
- Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.
11 Haftungsausschluss
- Die 11bytes ist nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird die 11bytes mit solch einer Kontrolle beauftragt, hat der Kunde die daraus resultierenden Gebühren und Kosten der 11bytes und Dritter zu tragen, wenn nicht anders vereinbart.
- Die in der vereinbarten Arbeit eventuell enthaltenen Sachaussagen des Kunden über Produkte und Leistungen, die von ihm vor- oder freigegeben wurden, muss die 11bytes nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.
- Vor Herausgabe werden die von der 11bytes gefertigten Entwürfe dem Kunden eingereicht, damit ihm die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben ist. Gibt der Kunde diese Entwürfe frei, wird die Pflicht zur Einhaltung der Richtigkeit von Text, Ton, Bild und Inhalt auf ihn übertragen.
12 Schadensersatz
- Wenn durch Irrtümer, Schreib-, Rechen- und Übermittlungsfehler in den durch den Kunden vorgelegten Unterlagen, Grafiken und Plänen die 11bytes Arbeiten ausbessern, neu durchführen muss oder sich Arbeitsvorgänge verzögern, hat der Kunde den dabei entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern er ihn zu vertreten hat.
- Sind diese Fehler vom Kunden unverschuldet, ist die 11bytes zur Anfechtung berechtigt. Aus solch einer Anfechtung erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz als Folge der Anfechtung.
- Bei Annahmeverzug des Kunden oder etwaigen Mitwirkungspflichtverletzungen kann die 11bytes Ersatz für den insoweit entstandenen Schaden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche sind davon nicht betroffen.
- Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, ist er verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus kann die 11bytes, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 v. H. der vereinbarten Vergütung für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
13 Verschwiegenheit
- Insoweit 11bytes Zugang zu Informationen hat, die von dem Kunden als vertraulich behandelt werden, z. B. das Bestehen und die Bedingungen dieses Vertrages, Geschäftsgeheimnisse, Technologien und Informationen zu Geschäftsabläufen und Strategien, Kunden und Preisen, Marketing, Finanzen, Sourcing, Personal oder Betrieb von dem Kunden, verbundene Unternehmen, Lieferanten oder Kunden, jeweils in gesprochener, schriftlicher, gedruckter, elektronischer oder in anderer Form oder Medium (zusammen: „Vertrauliche Informationen“), hat sie hierüber eine Verschwiegenheitspflicht.11bytes erklärt sich damit einverstanden, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen weiterzugeben oder sie ganz oder teilweise an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dem Kunden, weiterzugeben sowie keine vertraulichen Informationen zu verwenden, die nicht in der Leistungserbringung nötig sind. 11bytes muss dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn er Kenntnis von dem Verlust oder der Offenlegung vertraulicher Informationen hat.
- Vertrauliche Informationen sind nicht solche,
- Es besteht kein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung, insoweit es durch ein Gesetz oder gemäß einer gültigen Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer berechtigten Behörde erforderlich ist, vertrauliche Informationen offenzulegen. Dies gilt nur, insoweit die Offenlegung nur in einem solchen Umfang erfolgt, wie sie durch ein solches Gesetz, eine Verordnung oder einen Auftrag gefordert ist. 11bytes erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Anordnung innerhalb eines Zeitraums von 3 Tagen nach Erhalt der Anordnung schriftlich angezeigt wird, jedoch in jedem Fall vor der Offenlegung, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Verfügung, nach alleinigem Ermessen des Unternehmens anzufechten oder die Vertraulichkeit zu schützen.
(A) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, außer durch die Verletzung der 11bytes dieser Vereinbarung; oder (B) die der 11bytes von einem Dritten mitgeteilt werden, der in Bezug auf diese Informationen keine Geheimhaltungspflichten hat. 14 Datenschutz
- Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
- Insoweit 11bytes für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.
15 Zusätzliche Bestimmungen für Webhosting
Ist die Bereitstellung von Speicherplatz mit Anbindung an das Internet (Webhosting) Gegenstand des zwischen 11bytes und dem Kunden geschlossenen Vertrages, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
15.1 Allgemeines
- 11bytes überlässt dem Kunden einen in der Leistungsbeschreibung mengenmäßig festgelegten Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium mit Anbindung an das Internet zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen dieser AGB.
- Die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen können sich aus technischen Gründen jederzeit ändern. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten IP-Adresse.
- Der Kunde hat im Rahmen des geltenden Rechts die Möglichkeit, durch Zubuchung eines Zusatzpaketes, eine Auswertung der Besucherzahlen und des Besucherverhaltens auf seinen Webseiten vorzunehmen.
- Jeder Zugriff auf die vom Kunden hinterlegten Daten über das Internet ist mit der Übertragung von Daten (traffic) verbunden. Eine Begrenzung des Datenvolumens durch 11bytes erfolgt nicht. 11bytes behält sich aber das Recht vor, in Ausnahmesituationen das Datenvolumen zu begrenzen. Der Kunde wird darüber durch 11bytes informiert.
- Während der Laufzeit eines Vertrages ist ein Wechsel in einen Tarif mit mehr Leistung (Upgrade) auf Wunsch des Kunden jederzeit möglich. Ggf. anfallende Gebühren für den Wechsel sind bei 11bytes zu erfragen. Mit dem vollzogenen Wechsel beginnt ein neuer Vertrag auf der Grundlage der beim Wechsel geltenden Leistungsbeschreibung und AGB und ggf. mit neuer Mindestlaufzeit. Im Falle eines Wechsels auf einen höherwertigen Tarif werden nicht verbrauchte Zahlungen des Kunden für den alten Tarif zurückerstattet.
15.2 Vergütung/ Änderungsvorbehalt
- Soweit nicht ein anderer Abrechnungsmodus vereinbart ist, sind nutzungsunabhängige Entgelte im Voraus für die in der Leistungsbeschreibung genannte Abrechnungsperiode zu zahlen. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.
- Wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung können sich auch bei den von 11bytes bereitgestellten Leistungen die Kosten durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ändern (etwa durch Erhöhung der Energie- und Telekommunikationskosten). 11bytes behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird 11bytes den Kunden ausdrücklich hinweisen.
15.3 Pflichten des Kunden
- Die Anmeldung einer Domain beim zuständigen NIC (network information center), ihre Ummeldung oder Abmeldung erfordert die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers. Der Kunde wird bei sämtlichen von ihm erteilten Aufträgen, die eine Änderung des Status einer Domain erforderlich machen, seine Zustimmung unverzüglich in der jeweils erforderlichen Form erteilen.
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten sogleich zu ändern und vor Dritten geheim zu halten. Der Kunde ist verantwortlich für jeglichen Missbrauch seiner Zugangsdaten durch Dritte, wenn er diesen verschuldet hat.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichende Sicherungskopien seiner hinterlegten Inhalte anzufertigen und vorzuhalten.
- Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der von 11bytes zur Verfügung gestellten Dienste die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Störung des Betriebs der Server von 11bytes führen könnten. Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen:
- massenhafter Versand von E-Mails
- Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit pornographischem, kommerziellem erotischem Charakter und von urheberrechtlich geschütztem Material, zu deren Verbreitung der Nutzer nicht berechtigt ist
- Betrieb von sog. „Mining-Diensten“ für Kryptowährungen, wie z. B. „Bitcoin“, „Ethereum“, „OneCoin“ oder „Monero“
- Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit links- oder rechtsradikalem Inhalt oder beleidigendem Charakter, Aufruf zu Terrorismus und Gewalttaten
- Betreiben von Serverdiensten, die eine besonders starke Rechnerlast verursachen; dies gilt nicht bei dedizierten und virtuellen Servern
- Aufgrund der extremen Rechenlast ist das Betreiben einer Cloud nur nach vorheriger Absprache mit 11bytes möglich.
- Dem Kunden ist bewusst, dass eine Prüfung der von ihm hinterlegten Inhalte durch 11bytes nicht erfolgt, sondern er selbst für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte verantwortlich ist.
- 11bytes ist berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen Unterlassung der vom Kunden vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unzutreffend sind oder bei Ermittlungen durch staatliche Behörden. Soweit möglich, wird 11bytes den Kunden vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist, wird 11bytes den Kunden nachträglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder 11bytes aufgrund festgestellter Verstöße den Vertrag außerordentlich kündigen kann. 11bytes ist berechtigt, dem Kunden für die Sperrung eine Gebühr in Höhe von EUR 35,00 inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
- Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Kunde eine solche Fehlfunktion an den von ihn genutzten Einrichtungen von 11bytes feststellen, wird er 11bytes umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen.
15.4 Vertragslaufzeit
- Soweit nicht anders vereinbart, werden Hostingverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.
- Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten oder länger verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
15.5 Kündigung
- Soweit einer Partei nach diesen AGB ein ordentliches Sonderkündigungsrecht zusteht, ist der Vertrag unabhängig von einer vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
- Eine Kündigung kann in Textform erfolgen (§ 126 b BGB), also auch beispielsweise per E-Mail. Die Textform verlangt die Nennung der Person des Erklärenden. Es muss für 11bytes aus der Kündigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein, wer die Erklärung abgibt. Um Missverständnisse zu vermeiden bittet 11bytes durch begleitende Angaben, wie beispielsweise die 11bytes-ID oder weitere zur Identifizierung geeignete Informationen, ausreichend klar zu machen, dass die Kündigung tatsächlich von der richtigen Person stammt. Es wäre für die eindeutige Identifizierung des Kündigenden hilfreich, wenn die vom Absender genutzte E-Mail-Adresse für den Kundenaccount hinterlegt ist und/oder die E-Mail ein digitalisiertes / eingescanntes Schreiben in PDF-Form enthält, das den Willen einer Kündigung ausdrücklich bekundet und vom Kunden handschriftlich unterschrieben ist. Bestehen berechtigte Zweifel an der Identität des Kündigenden, behält sich 11bytes das Recht vor, durch geeignete Rückfragen die Identität sicherzustellen.
- Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser anzugeben, was mit den für ihn registrierten Domains geschehen soll. Erteilt der Kunde insoweit auch auf Nachfrage von 11bytes keine rechtzeitigen Anweisungen, ist 11bytes berechtigt, die Domains zu löschen. Erfolgt die Kündigung durch 11bytes, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass 11bytes den Kunden mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat.
- Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch 11bytes liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
– Der Kunde gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung in Verzug oder der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.
– Der Kunde ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzantrag eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.
– Der Kunde verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch 11bytes nicht unverzüglich ab.
15.6 Gewährleistung und Haftung
- 11bytes haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Störungen und technischen Problemen in technischen Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches von 11bytes liegen. 11bytes haftet auch nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden beruhen, insbesondere der Pflicht, die hinterlegten Daten zu sichern.
- Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.
- 11bytes haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht). Bei Nichteinhaltung der Mindestverfügbarkeit haftet 11bytes, sofern nicht abweichend vereinbart, je bezogener Leistung maximal in einer Höhe, die der Monatsmiete der von der Nichteinhaltung betroffenen Leistung entspricht. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet 11bytes für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
- Der Kunde haftet für sämtliche direkten und mittelbaren Schäden (auch entgangenen Gewinn), die 11bytes aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus § 6 dieser AGB entstehen.
- Der Kunde verpflichtet sich, 11bytes von Ansprüchen Dritter jedweder Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem ihm überlassenen Speicherplatz abgelegt hat. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch Rechtsverteidigungskosten von 11bytes (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten).
16 Änderung der AGB
- 11bytes behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
- Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die 11bytes nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. 11bytes wird dem Kunden die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von 11bytes seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch 11bytes berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.
17 Schlussbestimmungen
- Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der 11bytes zuständig ist. Die 11bytes ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der 11bytes geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.